-Fischerweg 06, 18445 Klausdorf- Salzgrasland Manchmal ist es wirklich zum Haare raufen! Greift der Mensch in die Natur ein, ist es oft nicht gut, greift er nicht  ein, kann es aber auch sein, dass es nicht gut ist. Doch was ist gut? Zum Beispiel ist der Erhalt eines Feuchtgebietes (Vogelrastplatzes) von internationaler Bedeutung im Sinne der (Ramsar Konvention) im Bereich der Boddengewässer Ostufer Zingst, Westküste Rügen-Hiddensee nach unserer Auffassung gut, sogar sehr gut! Nein! Das ist überhaupt nicht gut, sagen einige regierungsnahe professionelle Umweltschützer in Mecklenburg-Vorpommern (anderen Ortes teilweise auch) Die Zauberformel ist dort: Schutz der natürlichen Prozessdynamik nach dem Vorbild amerikanischer Nationalparks! Das Problem ist, dass in Folge der natürlich ablaufenden Prozesse die Flächen zunehmend mit Schilf, hohen Gräsern, Sträuchern, Büschen und Bäumen bewachsen. Diese Flächen sind sowohl für die Rast der Kraniche, Lemikolen und sonstigen die offene Landschaft bevorzugenden Vogelarten, als auch das Brutgeschäft der Wiesenbrüter verloren. Arten, die über Jahrhunderte ihre Lebensgrundlage zur Brut oder Rast hier gefunden haben, werden verdrängt, werden zu Opfern ökoideologischer Grabenkämpfe. Die natürlliche Artenvielfalt oder auch Biodiversität nimmt ab. Eine Offenhaltung der Flächen durch Beweidung sollte daher unbedingt erfolgen! Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen in unserer Region der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft und die Fragen Welche Eingriffe sind in einem Nationalpark zulässig? Welche Schutzziele sollten mit dem Nationalpark verwirklicht werden? Diese Fragen werden durch den Nationalparkrahmenplan nach unserer Auffassung unverantwortlich und nicht vereinbar mit den tatsächlichen Gegebenheiten in einer Kulturlandschaft beantwortet. Ohne die Nationalparkverordnung in Frage zu stellen, bedarf jedoch der Nationalparkrahmenplan einer an der Strategie der Biodiversität ausgerichteten Anpassung-für Landschaftspflege, für Beweidung! Nationalparkplan